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Wenn das Finanzamt die Steuern schätzt

Schickt das Finanzamt einen Schätz-Steuerbescheid, kann es schnell ungemütlich für

Steuerpflichtige werden. Was Selbstständige über Steuer-Schätzungen wissen müssen und

wie sie sich verhalten sollten.


1. Wann droht ein Schätz-Steuerbescheid?

Das Finanzamt wird die Steuergrundlagen immer dann schätzen, wenn Steuererklärungen nicht fristgemäß ans Finanzamt übermittelt werden und der Unternehmer auf Mahnungen zur Abgabe der Steuererklärungen nicht reagiert. Aktuell kann es zu Schätzungen für das Steuerjahr 2022 kommen. Ist ein Selbstständiger nicht steuerlich beraten, hätten die Erklärungen 2022 bis spätestens 2. Oktober 2023 in elektronischer Form ans Finanzamt übermittelt werden müssen.


2. Mahnung bekommen – was tun?

Flattert eine Mahnung zur Abgabe der Steuererklärungen ins Haus, sollten Unternehmer darauf unbedingt schriftlich und vor allem zeitnah reagieren. Denn nennt man dem Finanzamt die Gründe für die Verzögerung und nennt ein nahes Zeitfenster, in der die ausstehenden Erklärungen ans Finanzamt übermittelt werden, wird das Finanzamt in der Regel vom Versand eines Schätz- Steuerbescheids absehen. Das Finanzamt kennt jedoch noch eine weitere Sanktion. Und zwar die Festsetzung eines Verspätungszuschlags. Dieser wird auf jeden Fall festgesetzt werden.


3. Steuernachzahlungen nach Schätz-Bescheid

Schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen, wird es in der Regel so schätzen, dass es zu deutlichen Nachzahlungen kommt. Man kann zwar gegen den Schätz-Steuerbescheid des Finanzamts Einspruch einlegen. Einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wird das Finanzamt nur akzeptieren, wenn innerhalb der Zahlungsfrist die Steuererklärungen nachgereicht werden.


4. Nachzahlungen werden nicht geleistet

Werden die Steuernachzahlungen aufgrund eines Schätz-Steuerbescheids nicht fristgemäß ans Finanzamt überwiesen, kann es richtig teuer werden. Denn das Finanzamt setzt für jeden Monat, in dem die Zahlungen ausstehen, 1 Prozent Säumniszuschlag fest. Selbst, wenn später die Steuererklärungen ans Finanzamt übermittelt werden und die tatsächliche Steuer deutlich unter der geschätzten Steuer liegt, müssen die Säumniszuschläge für die geschätzte Steuer bei Nichtzahlung entrichtet werden.


5. Steuernachzahlungen werden geleistet

Zahlt ein Selbstständiger die im Schätz-Steuerbescheid festgesetzten Steuern, entbindet ihn das nicht von der Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärungen. Zwei Szenarien sind denkbar, wenn ein Steuerzahler nicht auf den Schätz-Steuerbescheid reagiert und die geschätzten Steuern bezahlt. Das Finanzamt schickt einen neuen Schätz-Steuerbescheid mit noch höheren Steuernachzahlungen oder das Finanzamt übermittelt den Steuerfall an die Bußgeld- und Strafsachenstelle.


6. Vorbehalt der Nachprüfung

Schätz-Steuerbescheide des Finanzamts stehen stets unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Das bedeutet: Der Schätz-Steuerbescheid kann jederzeit geändert werden, sobald erstmals die Steuererklärungen ans Finanzamt übermittelt werden.


7. Weitere Folgen nach Schätz-Steuerbescheid

Ein Schätz-Steuerbescheid ist immer unangenehm und sollte vermieden werden. Denn ist ein Steuerpflichtiger steuerlich unzuverlässig, kann das weitere Nachteile mit sich bringen. Das Finanzamt könnte beispielsweise die Ausstellung einer Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugssteuer verweigern oder Sonderprüfungen zur Umsatzsteuer und Lohnsteuer oder eine Kassen-Nachschau anregen. Nach dem Motto: Wer seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt, macht sicherlich viele weitere steuerlichen Fehler.

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