Aktivrente: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen
- Team KBJ

- vor 10 Stunden
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Seit Januar 2026 dürfen angestellte Arbeitnehmer, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – doch die Regeln sind komplex. Warum Selbstständige nur über einen Umweg profitieren, wann Familienmitglieder als Aktivrentner arbeiten dürfen und welche Nachweise das Finanzamt verlangt.
Nur Arbeitnehmer begünstigt
Die wichtigste Information gleich vorweg: Bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen, dürfen nur Aktivrentner, die als Arbeitnehmer angestellt sind und bei denen der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung abzuführen. Wer sich als Selbstständiger trotz Erreichen der Regelaltersgrenze für die Weiterarbeit entscheidet, profitiert leider nicht und muss jeden Cent seines Nebenverdienst-Gewinns versteuern.
So profitieren Selbstständige trotzdem
Selbstständige, die ihre Regelaltersgrenze erreichen und kürzertreten möchten, könnten ihr Unternehmen auf die nächste Generation übertragen und anschließend als Arbeitnehmer für den neuen Betriebsinhaber weiterarbeiten. In diesem Fall winkt bei Einhaltung der weiteren Voraussetzungen ein steuerfreier Arbeitslohn von bis zu 2.000 Euro im Monat.
Arbeitgeber hat Steuern einbehalten?
Liegen die Voraussetzungen für die Aktivrente vor und der Arbeitgeber hat aus Unwissenheit oder Unsicherheit dennoch Steuern auf das Gehalt des Aktivrentners einbehalten und ans Finanzamt abgeführt, gibt es zwei Möglichkeiten, diesen Fehler zu korrigieren.
Möglichkeit 1: Der Arbeitgeber reicht eine korrigierte Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt ein.
Möglichkeit 2: Kann keine korrigierte Lohnsteueranmeldung mehr eingereicht werden, weil das Unternehmen etwa mittlerweile aufgegeben wurde, kann der Fehler nur durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung durch den Arbeitnehmer beseitigt werden.
Aktivrente bei mehreren Arbeitgebern?
Die Aktivrente kann beim Lohnsteuerabzug nicht gleichzeitig für mehrere Arbeitsverhältnisse in Anspruch genommen werden. Sie wird zwingend beim ersten Dienstverhältnis berücksichtigt. Der Aktivrentner bekommt zu viel bezahlte Steuer bei der Einkommensteuerveranlagung zurückerstattet.
Sind Werbungskosten abziehbar?
Entstehen dem Aktivrentner berufliche Ausgaben (zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit im Rahmen der Entfernungspauschale) und sein Gehalt aus der Aktivrente beträgt nicht mehr als 2.000 Euro im Monat, dann sind diese Werbungskosten nach § 3c EStG nicht abziehbar. Anders sieht es aus, wenn der Aktivrentner pro Monat 3.000 Euro verdienen und im Jahr 4.000 Euro Werbungskosten anfallen würden. In diesem Fall wird das Verhältnis des steuerpflichtigen Arbeitslohns zum Gesamtarbeitslohn ermittelt. Anteilige Werbungskosten wären demnach abziehbar.
Familienmitglieder als Aktivrentner?
Ja, das ist grundsätzlich zulässig. Doch das Finanzamt wird hier ganz genau hinschauen und eventuell in Betriebs- oder Lohnsteuerprüfungen checken, ob das Arbeitsverhältnis nur auf dem Papier existiert, um Steuern zu sparen. Wer also betagte Elternteile oder den bereits in Rente befindlichen Ehegatten anstellt, sollte Nachweise über die erbrachten Leistungen und Arbeitszeiten führen, aufbewahren und im Zweifel dem Finanzamt vorlegen können.
FAQ-Katalog zur Aktivrente
Viele Arbeitgeber und potenzielle Aktivrentner zögerten bisher noch, weil viele Fragen zur Aktivrente ungeklärt waren. Einige dieser Fragen hat das Bundesfinanzministerium nun in einem auf der BMF-Homepage abrufbaren FAQ-Katalog beantwortet.




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