Wenn es in Unternehmen aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus zu Beeinträchtigungen kommt, stehen verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter zur Verfügung:
Vorauszahlungen können herabgesetzt und Steuern in Raten bezahlt werden.
Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt einen Download zur Verfügung, mit dem Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus beantragt werden können. Unternehmer können damit sowohl
eine zinslose Stundung für drei Monate als auch
die Herabsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen und Körperschaftsteuer- Vorauszahlungen bzw. des Steuermessbetrags für die Gewerbesteuer- Vorauszahlungen beantragen.
Die Finanzbehörden rechnen bereits jetzt mit langfristigen Auswirkungen. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat teilt deshalb mit:
Fällige Steuerzahlungen werden, soweit sie aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie nicht geleistet werden können, auf Antrag befristet zinsfrei gestundet. In solchen Fällen können Betroffene bis zum 31. Dezember 2020 entsprechende Anträge auf Stundung stellen. Dies soll sowohl für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer gelten als auch für die Umsatzsteuer, von der bisher noch auffallend wenig die Rede war.
Bei unmittelbarer Betroffenheit wollen die Finanzämter in Bayern zudem grundsätzlich bis zum Ende des Jahres von Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Dabei wird auch auf die gesetzlich anfallenden Säumniszuschläge in dieser Zeit verzichtet werden.
Soweit daneben pandemiebeding Probleme bestehen, Steuererklärungen fristgerecht abzugeben, soll auch hier geholfen werden: "Die bayerischen Finanzämter werden mit Anträgen auf Fristverlängerungen wegen Corona großzügig und möglichst unbürokratisch verfahren", erklärte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.
Scheuen Sie sich nicht, die Hilfen in Anspruch zu nehmen!
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Kommen Sie auf uns zu. Wir beraten Sie gern!
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