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Steueränderungen 2022

Aktualisiert: 24. Jan. 2022

Was wird sich im Jahre 2022 steuerlich ändern? Worauf müssen Sie reagieren? Welche neuen Gestaltungen zur Senkung der Steuerlast gibt es? Und welche neuen Steuerfallen hat der Gesetzgeber geschaffen? In unseren Beiträgen werden wir Sie auch im neuen Jahr wie gewohnt über steuerlich und wirtschaftlich relevante Neuerungen informieren.

Kurz vor Jahresende hat es bereits Entwicklungen in den Bereichen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung gegeben, die für das Jahr 2022 relevant sind. Hier ein erster Überblick:


Optionsrecht zur Körperschaftsteuer


Am 25.06.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) verabschiedet; das Gesetz tritt am 01.01.2022 in Kraft. Erstmals kann von Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften das Wahlrecht zur steuerlichen Behandlung als Körperschaft zum Veranlagungszeitraum 2022 ausgeübt werden.


Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags


Die neue Regierung plant, die erweiterte Verlustverrechnung zeitlich bis Ende 2023 zu verlängern und den Verlustrücktrag auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume auszuweiten.


Verlängerung der Überbrückungshilfe


Die derzeitige Überbrückungshilfe III Plus für die Monate September bis Dezember 2021 lief am 31.12.2021 aus. Ursprünglich musste der Antrag bis zum 31.12.2021 gestellt werden, inzwischen wurde die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zum Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 bis zum 31.03.2022 verlängert. Die Schlussrechnung für die abgelaufenen Hilfsprogramme kann noch bis zum 31.12.2022 vorgenommen werden. Im Zuge der fortdauernden pandemischen Lage hat die Bun-desregierung die Überbrückungshilfe und die Neustarthilfe noch einmal bis zum 31.03.2022 verlängert. Die Überbrückungshilfe III Plus wird für die Monate Januar bis Ende März 2022 als Überbrückungshilfe IV fortgeführt.


Ausblick allgemeines Steuerrecht


Der Koalitionsvertrag 2021–2025 von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beinhaltet u.a. diverse steuerrechtliche Änderungsvorhaben:

  • Der Mindestlohn soll auf 12 € angehoben, die Minijob-Grenze auf 520 € und die Midi Job-Grenze auf 1.600 € erhöht werden.

  • Stärkere Ausrichtung der bestehenden Besserstellung von Plug-In-Hybridfahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung für neu zugelassene Fahrzeuge auf die rein elektrische Fahrleistung. Hybridfahrzeuge sollen nur noch privilegiert werden, wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 %) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird.

  • Verlängerung der steuerlichen Regelung des Homeoffice für Arbeitnehmer bis zum 31.12.2022.

  • Überführung der Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV.

  • Anhebung des Sparerpauschbetrags zum 01.01.2023 auf 1.000 € bzw. 2.000 € bei Zusammenveranlagung.

  • Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags von 924 € auf 1.200 €.


Haben Sie Fragen zu diesen oder weiteren steuerlichen Themen?

Kommen Sie auf uns zu. Wir beraten Sie gern.




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