top of page
Suche

Steuererklärung 2023: Fristen und Verzinsung

Autorenbild: Team KBJTeam KBJ

Die Abgabe einer Steuererklärung ist für viele Personen verpflichtend, insbesondere für jene mit Einkünften aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung. Während in den letzten Jahren pandemiebedingte Fristverlängerungen für etwas mehr Flexibilität sorgten, findet inzwischen eine sukzessive Rückkehr zum regulären Rhythmus statt. Dieser Artikel gibt einen kurzen Überblick über die geltenden Fristen zur Abgabe der Steuererklärung 2023 sowie die Regelungen zur Verzinsung nach § 233a AO.


Steuererklärungsfristen 2023: Schrittweise Rückkehr zur Normalität


Infolge der Corona-Pandemie wurden die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung in den vergangenen Jahren mehrfach verlängert, um die Belastung für Steuerpflichtige und Steuerberater zu reduzieren. Diese Sonderregelungen werden jedoch derzeit zurückgeführt, sodass für die Übermittlung der Steuererklärung 2023 folgende Fristen gelten:

  •  Für Steuerpflichtige ohne steuerliche Beratung endete die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023 bereits am 02. September 2024.

  •  Für Steuerpflichtige mit steuerlicher Beratung läuft die Frist am 31.05.2025 ab.


Wichtig: Wer die genannten Fristen nicht einhält, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen. Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen erfolgt dabei grundsätzlich automatisiert. Eine Ermessensentscheidung des Finanzamts ist hierbei nicht mehr möglich.


Beginn der Verzinsung nach § 233a AO


Ein weiterer wichtiger Aspekt der Steuererklärung ist die Verzinsung von Steuernachforderungen nach § 233a der AO. Diese Regelung sieht vor, dass Steuerbeträge verzinst werden, wenn zwischen dem Ende des Veranlagungszeitraums und der Steuerfestsetzung ein bestimmter Zeitraum vergeht.


Beginn der Verzinsung


Die Verzinsung beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Veranlagungszeitraums. Für das Steuerjahr 2023 beginnt der Zinslauf für Steuernachforderungen am 1. Juli 2025. Diese Verschiebung des Zinsbeginns ist noch eine Folge der durch die Corona-Pandemie bedingten Anpassungen der Steuererklärungsfristen.


Zinssatz und Bedeutung


Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2022 beträgt der Zinssatz für Nachzahlungs- und

Erstattungszinsen 0,15 % pro Monat (entspricht 1,8 % pro Jahr). Dies ist insbesondere für

Steuerpflichtige von Bedeutung, die hohe Nachzahlungen zu erwarten haben. Um unnötige

Zinsbelastungen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, bereits vor Ablauf der Abgabefrist freiwillige Vorauszahlungen zu leisten.


Fazit


Wer seine Steuererklärung fristgerecht abgibt bzw. erstellen lässt, vermeidet nicht nur

Verspätungszuschläge, sondern auch unerwünschte Zinskosten. Nutzen Sie die verbleibende Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung und ziehen Sie bei Bedarf professionelle Beratung hinzu, um Ihre Steuerpflichten optimal zu erfüllen.


Eine frühzeitige Einreichung der Steuerunterlagen entlastet zudem Ihren Steuerberater und stellt sicher, dass Ihre Steuererklärung noch pünktlich fertiggestellt werden kann. Bei Abgabe der Unterlagen erst kurz vor Fristende kann eine rechtzeitige Bearbeitung nicht gewährleistet werden.


Haben Sie Fragen zu diesem oder weiteren steuerlichen Themen?

Kommen Sie auf uns zu. Wir beraten Sie gern.

6 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Kommentare


bottom of page