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Diese Corona-Steuerhilfen kommen oder werden verlängert

Das Bundeskabinett hat die Verlängerung und Ausweitung verschiedener Steuererleichterungen beschlossen. So sollen die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung um ein Jahr verlängert sowie die Investitionsfristen und die Möglichkeiten der Verlustverrechnung verbessert werden. Nicht enthalten ist die im Koalitionsvertrag versprochene Möglichkeit der Superabschreibung für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen. Das Wichtigste im Überblick.


Degressive Afa verlängert


Im Einzelnen sieht das Gesetz vor, dass die Möglichkeit der degressiven Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern um ein Jahr verlängert wird. Wirtschaftsgüter, die 2022 angeschafft oder hergestellt wurden, sollen so schneller abgeschrieben werden können. Dies verschaffe den Unternehmen Liquidität.

Noch nicht beschlossen ist die im Koalitionsvertrag versprochene Möglichkeit der Superabschreibung für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung. Die Bundesregierung habe sich hierzu noch keine abschließende Meinung gebildet, erklärte der Bundesfinanzminister. Er wolle auch mit Vertretern der Wirtschaft darüber sprechen, ob eine solche Superabschreibung angesichts der aktuellen Lieferschwierigkeiten tatsächlich die gewünschten Investitionen auslöse.


Steuerliche Investitionsfristen ausgedehnt


Wer als Steuerpflichtiger dieses Jahr investieren will, es aber wegen der Corona-Pandemie nicht kann, soll außerdem die Möglichkeit bekommen, Investitionen 2023 nachzuholen. Dazu sollen die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge um ein weiteres Jahr verlängert werden. Um den gleichen Zeitraum würden auch steuerlichen Investitionsfristen für Reinvestitionen verlängert, teilte das Bundesfinanzministerium mit.


Verlustverrechnung verbessert


Darüber hinaus sollen Unternehmen Corona-bedingte Verluste bis Ende 2023 mit möglichen Gewinnen aus den beiden Vorjahren verrechnen können. Der Verlustrücktrag wird außerdem ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet und erfolgt in die unmittelbar vorangegangenen Jahre. Auch soll der Höchstbetrag des Verlustrücktrags auf zehn Millionen Euro beziehungsweise auf 20 Millionen Euro "bei Zusammenveranlagung“ erhöht werden. Effektiver für die Liquidität der Betriebe wäre es nach Ansicht der Spitzenverbände der Wirtschaft gewesen, den Verlustrücktrag nicht nur zwei, sondern drei oder noch besser fünf Jahre auszudehnen.


Home-Office-Pauschale verlängert


Bis zum Jahresende 2022 verlängert werden soll auch die im Zuge der Corona-Krise eingeführte Home-Office-Pauschale. Danach können Arbeitnehmer, die von zuhause aus arbeiten, pro Tag fünf Euro und maximal 600 Euro bei der Steuer geltend machen. Die so erzielte Summe zählt allerdings zu den Werbungskosten. Für sie können die Steuerzahler ohnehin 1.000 Euro ansetzen. Nur wer über 1.000 Euro kommt, profitiert von der Sonderregelung. Auch soll die Steuerfreiheit von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld um sechs Monate bis Ende Juni 2022 verlängert werden.


Mehr Zeit für Steuererklärung


Daneben bekommen Steuerzahler mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung. "Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate verlängert“, teilte das Ministerium mit. Eigentlich hätten die Steuerberater die Steuererklärung 2020 bis Ende Mai einreichen müssen. Daran anknüpfend sollen auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 - auch für nicht beratene Steuerpflichtige - verlängert werden.


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